Bonusprogramme der Krankenkassen

Seit dem 01.01.2004 haben Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Mitgliedern neben Zusatztarifen, Beitragsrückerstattungen und Selbstbehalten auch Bonusprogramme anzubieten, mit dem Ziel, die Eigeninitiative der Versicherten zu gesundheitsbewusstem Verhalten und zur Vorsorge zu fördern. Der Erwerb eines Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten ist möglich durch:

  • Früherkennung und Vorsorge wie z.B. Gesundheitscheck, Krebsvorsorge, Zahnprophylaxe
  • Teilnahme an qualitätsgeprüften Gesundheitsdauerangeboten durch Anerkennung
  • Hier kann von der Gewährung von Bonuspunkten profitiert werden
  • Sogenannte 'Niederschwellige Angebote' ohne Anerkennung nach § 20 SGB V, wie z.B. die Mitgliedschaft im Sportverein, Leistungsabzeichen (Sportabzeichen) oder die Teilnahme an gesundheitsorientierten Sport- und Bewegungsangeboten


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